- 1 Zweck
- Diese Weisung regelt, mit welchen KI-Werkzeugen gearbeitet werden darf und welche Daten dabei eingegeben werden dürfen.
- 2 Erlaubte Werkzeuge
- Erlaubt ist ausschliesslich [Werkzeug nach Entscheid der Geschäftsleitung] im vom Unternehmen bezahlten Konto. Private Konten sind für Geschäftsdaten nicht zulässig, auch nicht mit der Firmen-Mailadresse.
- 3 Erlaubte Daten
- Eingegeben werden dürfen: öffentliche Informationen, eigene Projektbeschriebe ohne Personenbezug, eigene Vorlagen und Textbausteine. Nicht eingegeben werden dürfen: Personendaten von Mitarbeitenden und Bewerbenden, Lohn- und Gesundheitsdaten, Vertragsentwürfe Dritter, Unterlagen mit Vertraulichkeitsvermerk und Daten aus Mandaten, in denen der Auftraggeber die Weitergabe an Dritte untersagt hat.
- 4 Verantwortung für das Ergebnis
- Wer ein KI-Ergebnis verwendet, verantwortet es wie eigene Arbeit. Zahlen, Mengen, Normen und Fristen werden vor der Verwendung geprüft.
- 5 Kennzeichnung
- Nach aussen gehende Dokumente werden nicht als KI-generiert gekennzeichnet; sie sind Arbeitsergebnis des Unternehmens. Intern wird bei Protokollen vermerkt, dass ein automatisches Transkript zugrunde liegt.
- 6 Aufzeichnungen
- Sitzungen werden nur mit vorheriger Ankündigung aufgezeichnet. Aufzeichnungen und Transkripte werden nach [Frist] gelöscht.
- 7 Verantwortliche Person
- [Name] beantwortet Fragen zu dieser Weisung, erteilt und entzieht Freigaben und überprüft sie halbjährlich.
- 8 Meldung von Fehlern
- Wer bemerkt, dass ein Werkzeug Daten anzeigt, die es nicht anzeigen sollte, meldet das umgehend an [Name] - ohne Nachteil für die meldende Person.